Fragen & Antworten

Sollte Ihre Frage unbeantwortet bleiben, können Sie uns jederzeit gern kontaktieren.

Ja, alle Verleiher stornieren im Falle eines Lockdown kostenfrei alle Programmbuchungen und erstatten auch bereits gezahlte Lizenzgebühren an die Veranstalter*innen.

Jede*r kann am KURZFILMTAG eine eigene Veranstaltung organisieren. Damit der Kurzfilm bundesweit an den unterschiedlichsten Orten gefeiert wird, freuen wir uns über vielfältige Organisator*innen und Veranstaltungsideen! In den vergangenen Jahren haben neben Kinos beispielsweise Senior*innenheime, Schulen, Kulturzentren oder Kirchen am KURZFILMTAG teilgenommen. Natürlich können Sie auch eine Veranstaltung zuhause im kleinsten Kreis organisieren. 

Wenn Sie eine Veranstaltung organisieren, sind Sie Veranstalter*in.

Wie kann ich mich als Veranstalter*in registrieren?

Ab Mai können Sie sich auf unserer Webseite kostenfrei als Veranstalter*in registrieren. An die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse schicken wir Ihnen das Passwort für Ihr Benutzer*innen-Konto. Anschließend können Sie beliebig viele Veranstaltungen anmelden und Werbematerial bestellen.
Beachten Sie bitte, dass Sie mit erfolgter Anmeldung nicht automatisch Filme bestellen oder buchen. Um ein Programm zu buchen, müssen Sie Kontakt mit einem Filmverleih aufnehmen. Die Kontaktdaten finden Sie bei den jeweiligen Filmprogrammen.
Sie können alle Ihre Angaben auch nach der Anmeldung noch ergänzen oder ändern. Loggen Sie sich dazu über Ihr Benutzer*innen-Konto ein. 

Falls Sie ihr Benutzer*innen- Konto löschen möchten, kontaktieren Sie uns.

Kurzfilme können Sie entweder bei einem Kurzfilmverleih buchen oder befreundete Filmemacher*innen fragen, ob Sie deren Kurzfilme zeigen können. Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie selber ein Kurzfilmprogramm zusammenstellen oder ein bereits fertiges Kurzfilmprogramm buchen. Natürlich können Sie auch nur einen oder zwei Kurzfilme zeigen.

Fertige Filmprogramme

Eine Auswahl fertiger Filmprogramme finden Sie unter dem Punkt Filmprogramme.

Zum KURZFILMTAG werden die Filmprogramme zu Sonderkonditionen angeboten:
50 € netto für unsere Specials und 80 € netto für thematische Filmprogramme. Um ein Filmprogramm zu buchen, nehmen sie Kontakt mit dem entsprechenden Filmverleih auf. Die verbindliche Buchung und Abrechnung erfolgt direkt mit dem Verleih.

Filmprogramm selber zusammenstellen

Eine umfangreiche Filmauswahl bieten die Verleihkataloge der Filmverleiher. Auf Anfrage können Sie die Filme auch vorab sichten. Hier finden Sie eine Übersicht deutscher Kurzfilmverleiher.

Wenn Sie speziell an aktuellen Kurzfilmproduktionen von Hochschulen, Filmakademien und Filmklassen interessiert sind, empfehlen wir Ihnen, diese direkt zu kontaktieren. Sie verfügen über einen Pool von Filmen, die an der jeweiligen Hochschule entstanden sind, und können den Kontakt zu jungen Filmemacher*innen herstellen.

Gerne können Sie auch Kurzfilme von Filmemacher*innen zeigen, die Sie persönlich kennen. Stellen Sie nur sicher, dass diese davon wissen.

Vorfilme zeigen

Vorfilme, passend ausgewählt zu aktuellen Kinostarts, stellen wir Ihnen ab  Mitte November zur Verfügung. Eine Übersicht über diese wird hier zu finden sein.

Für die öffentliche Vorführung von Filmen benötigen Sie eine Lizenz

Für die Vorführung eines Kurzfilms bzw. Filmprogramms benötigen Sie die Nutzungsrechte.  Diese Nutzungsrechte für den KURZFILMTAG erwerben Sie beim Kurzfilmverleiher bzw.  bei dem*der Filmemacher*in  selbst.
Einige der angebotenen Filmprogramme gibt es nur für nichtgewerbliche Vorführungen. Entnehmen Sie dies bitte der jeweiligen Programmbeschreibung.

Je nach Filmprogramm und Verleiher haben die Filme unterschiedliche Formate. Gängig sind dabei: 


DCP (Digital Cinema Package) -  Dieses Format wird fast ausschließlich in Kinos eingesetzt und benötigt entsprechende Software und Hardware.
MP4 - In MP4-Dateien können die Filmprogramme in Form von mehreren Audio- und Videospuren sowie Untertitel abgespeichert werden. Diese Inhalte lassen sich dann mit Hilfe geeigneter Software lokal auf einem Computer abspielen oder über ein Netzwerk streamen. Wir können für alle gängigen Betriebssysteme das Programm VLC Media Player empfehlen.
DVD/ Blu-ray – Sind auswechselbare Massenspeicher bezeichnet, die durch optische Abtastung gelesen werden. Beide Formate sind mit Software oder sogenannten DVD/ Blu-ray Playern abspielbar. In der Regel können mit einem Blu-ray Player auch DVD’s abgespielt werden.

Wenn Sie weitere Fragen zu den Formaten haben, kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Verleiher.

Die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am KURZFILMTAG sind überschaubar. Sie benötigen ein: 


Abspielgerät: DVD/ Blu-ray-Player, Computer
Beamer: Für Vorführungen im Außenbereich sollte der Beamer mindestens 5000 Lumen haben. Ein Stativ oder Ständer für den Beamer wird empfohlen. 
(Lein-)Wand: Leinwände können häufig auch von den Kommunen geliehen werden. Unsere Empfehlung bei Leinwandanschaffung sind Klapprahmenleinwände. Es kann aber auch statt einer Leinwand eine Haus- bzw. Zimmerwand ausreichend sein.
Tonanlage: Als Richtwert für die Leistung der Tonanlage empfehlen wir zwei Watt pro Zuschauer. Die Tonanlage sollte auf Ohrenhöhe installiert sein und für den Außenbereich über einen Regenschutz verfügen.


Manche Städte und Gemeinden besitzen einen festen Technikbestand aus dem man sich beispielsweise einen Beamer ausleihen kann. Darüber hinaus könnte es auch lokale/ regionale Förderprogramme zur Beschaffung von Technik geben.

Die Buchung eines Kurzfilmprogramms berechtigt zum einmaligen Zeigen dieses Programms. Sie können gern an den jeweiligen Verleih herantreten und Sonderkonditionen für mehrmaliges Zeigen erfragen. Es gibt hierzu im jeweiligen Programm-Anfrageformular die Möglichkeit anzugeben, wie oft das Programm gezeigt werden soll.

Den Eintritt legt jede*r Veranstalter*in selbst fest: manche Veranstaltungen sind kostenfrei, andere kosten zwischen 1 und 10 €.  

Über Ihr Benutzer*innen-Konto können Sie bis 13. Dezember Plakate (A1 und A3) und Postkarten kostenfrei bei uns bestellen. Diese werden Ihnen per Post zugestellt. Im Download-Bereich finden Sie Plakate und Postkarten zum selbst drucken. Außerdem können Sie dort Header, Banner und Logos herunterladen.

Um die bundesweite Pressearbeit kümmern wir uns. Aber Sie können auch aktiv werden: Nehmen Sie Kontakt zu Lokalzeitungen auf, rufen Sie Freunde und Freundinnen und Bekannte an und laden Sie zu Ihrer Veranstaltung ein. Das ist sehr wichtig für eine erfolgreiche Veranstaltung!
Ihr Publikum muss schon vor dem 21. Dezember wissen, dass Sie am KURZFILMTAG teilnehmen. Dazu stellen wir Ihnen die Botschafter*innen-Videos zur Verfügung. Zeigen Sie diese vorab, aber auch am KURZFILMTAG selbst so oft wie möglich. Dann wissen alle Gäste, dass Ihre Veranstaltung Teil einer bundesweiten Idee ist. Die Botschafter*innen-Videos finden sie im Download Bereich unserer Seite oder als Link auf unserem Vimeo-Konto.

Werbung in Monats- und Veranstaltungsmagazinen

Teil unserer bundesweiten Pressearbeit ist es, dass wir Veranstaltungsdaten in Städten mit einer hohen Zahl von Veranstaltungen an Monatsmagazine weiterleiten, damit diese die KURZFILMTAGs-Veranstaltungen in ihre Veranstaltungskalender aufnehmen.

Für die Monatsmagazine können nur Veranstaltungen berücksichtigt werden, die bis zum 1. November auf unserer Webseite eingetragen wurden. Sie können Ihre Veranstaltungsdaten auch gerne selbst an Ihre lokalen Monats- und Veranstaltungsmagazine übersenden.

Werbung durch Regionalflyer

Jedes Jahr wählen wir Städte oder Bundesländer, in denen besonders viele Veranstaltungen zum KURZFILMTAG stattfinden, aus und drucken für diese Schwerpunktregionen Regionalflyer mit allen dort stattfindenden Veranstaltungen. Die Flyer dienen als Übersichtsplan, damit Besucher*innen auf einen Blick sehen können, was zum KURZFILMTAG in ihrer Region stattfindet.

Zum KURZFILMTAG 2019 waren unsere Schwerpunktregionen Berlin, Brandenburg, Hamburg und Dresden. Für die Regionalflyer können nur Veranstaltungen berücksichtigt werden, die bis zum 15. November auf unserer Webseite angemeldet wurden.

Für Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigung bieten wir das Kurzfilmprogramm „Butterfahrt – Kurzfilmperlen barrierefrei aufgefädelt“ an. Die vielfältige Mischung aus Spiel-, Animations- und Dokumentarfilmen wurde mit Untertiteln für Hörgeschädigte und Audiodeskription für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet. Mit der App GRETA kann die Audiodeskription im Vorfeld geladen werden. Untertitel für Hörgeschädigte werden direkt mit dem Film gezeigt.

Technische Informationen finden Sie auf der Webseite des KLAPPE AUF! Kurzfilmfestival.

Außerdem haben wir gemeinsam mit der AG Leichte Sprache in Dresden zwei Filmprogramme für Menschen kuratiert, die Leichte Sprache benötigen. Die Erklärung, was der KURZFILMTAG ist, finden Sie hier in Leichter Sprache.

Bitte erfragen Sie bei der*dem jeweiligen Veranstalter*in ob die Barrierefreiheit am Veranstaltungsort gegeben ist.

Ja, bei sämtlichen Fragen steht das Team des KURZFILMTAGs für Auskünfte per Mail oder Telefon zur Verfügung. Bitte haben Sie etwas Geduld. Es kann sein, dass Sie auf E-Mails eine Antwort nicht innerhalb von 24h erhalten.

Ja. Sie können Ihre Veranstaltung jederzeit löschen. 

Die Zahl der Veranstaltungen variiert je nach Ort stark. In manchen Dörfern oder Städten finden über zwanzig Veranstaltungen statt, in anderen nur eine oder zwei. Jedoch finden nicht alle Veranstaltungen zeitgleich statt und oft ist die jeweilige Zielgruppe auch unterschiedlich. Aus unseren Erfahrungen der vergangenen Jahre ist eher ein Synergieeffekt zu erwarten.

Seit 2012 hat sich in Deutschland die Tradition etabliert, am kürzesten Tag des Jahres – am 21. Dezember – den Kurzfilm mit vielen Veranstaltungen zu feiern. Das Datum hat vor allem einen symbolischen Charakter.

Die GEMA Beiträge bezahlt der Veranstalter.

Näheres zu den GEMA-Gebühren erfahren sie hier. Den Mitgliedern von Organisationen, mit denen die GEMA einen Gesamtvertrag für diesen Tarif geschlossen hat, wird ein Nachlass entsprechend den gesamtvertraglichen Vereinbarungen eingeräumt.

nach Oben